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BGBl III 51/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

51. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

51. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 94/2023) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

mit Wirksamkeit vom:

China

8. März 2023

7. November 2023

Kanada

12. Mai 2023

11. Jänner 2024

     

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben diese Staaten folgende Erklärungen abgegeben:

China:

1. Nach Art. 6 des Übereinkommens bestimmt die Regierung der Volksrepublik China das Außenministerium der Volksrepublik China als die Behörde, die für die Ausstellung der in Art. 3 Abs. 1 des Übereinkommens bezeichneten Apostille für China zuständig ist. Sofern die Regierung nichts anderes bestimmt, stellt das Außenministerium der Volksrepublik China Apostillen für öffentliche Urkunden aus, die im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China ausgestellt werden. Mit Genehmigung des Außenministeriums der Volksrepublik China können die Außenämter der Provinzen, der autonomen Regionen und der Gemeinden, die der Zentralregierung direkt unterstellt sind, Apostillen für öffentliche Urkunden ausstellen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden.

2. Das Übereinkommen findet keine Anwendung zwischen der Volksrepublik China und den Vertragsstaaten, deren Souveränität sie nicht anerkennt.

3. Im Einklang mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China und dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China hat die Regierung der Volksrepublik China beschlossen, dass das Übereinkommen weiterhin auf die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao Anwendung findet.

Nach Art. 6 des Übereinkommens bestimmt sie jede der folgenden Stellen als Behörde der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong, die für die Ausstellung der in Art. 3 Abs. 1 des Übereinkommens bezeichneten Apostille zuständig ist: den Verwaltungssekretär, den Kanzler des Hohen Gerichtshofs, der Senior Gehilfe des Kanzlers des Hohen Gerichtshofs und der Gehilfe des Kanzlers des Hohen Gerichtshofs der Sonderverwaltungsregion Hongkong.

Nach Art. 6 des Übereinkommens bestimmt er jede der folgenden Stellen als Behörde der Sonderverwaltungsregion Macao, die für die Ausstellung der in Art. 3 Abs. 1 des Übereinkommens genannten Apostille zuständig ist: den Sekretär für Verwaltung und Justiz, den Direktor und die stellvertretenden Direktoren des Justizministeriums der Sonderverwaltungsregion Macao. Frühere Erklärungen der Regierung der Volksrepublik China in Bezug auf die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao bleiben gültig.

4. Die Erklärung der Regierung der Volksrepublik China, dass das Übereinkommen zwischen der Volksrepublik China und den Vertragsstaaten, deren Souveränität sie nicht anerkennt, keine Anwendung findet, gilt auch für die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao.

Kanada:

1. Die Regierung Kanadas benennt in Übereinstimmung mit Art. 6 des Übereinkommens die folgenden Behörden unter Bezugnahme auf ihre amtlichen Funktionen als zuständig für die Ausstellung der Bescheinigungen die in Art. 3 Abs. 1 des Übereinkommens genannt sind:

- das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Handel und Entwicklung;

- das Ministerium des Generalstaatsanwalts von British Columbia;

- das Justizministerium von Alberta;

- das Ministerium der Justiz und des Generalstaatsanwalts von Saskatchewan;

- das Ministerium für öffentliche und Unternehmensdienstleistungen von Ontario.

2. Die kanadische Regierung erklärt ferner, dass sie jederzeit eine Änderung der benannten Behörden gemäß Art. 6 Abs. 2 des Übereinkommens mitteilen kann.

Weiteren Mitteilungen des niederländischen Außenministeriums zufolge haben nachstehende Staaten die Liste ihrer Behörden, die zur Ausstellung der Apostille nach Art. 3 des Übereinkommens zuständig sind, wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Andorra:

Zuständige Behörden:

„Der Minister für äußere Angelegenheiten;

Der Generaldirektor des Ministeriums für äußere Angelegenheiten;

Der Direktor für internationale Rechtsangelegenheiten und Personalwesen;

Der Direktor für bilaterale und konsularische Angelegenheiten;

Der Direktor für multilaterale Angelegenheiten und Zusammenarbeit;

Der Leiter der Abteilung für allgemeine und rechtliche Angelegenheiten.“

China:

Am 22. November 2023 hat China nachstehende Ergänzung bekanntgegeben:

„Das chinesische Außenministerium ist die zuständige Behörde für die Ausstellung einer Apostille auf öffentlichen Dokumenten, die auf dem chinesischen Festland ausgestellt wurden. Die folgenden vom chinesischen Außenministerium beauftragten Außenämter können ebenfalls eine Apostille auf die in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden ausstellen.

Außenämter in: Anhui, Chongqing, Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou, Henan, Heilongjiang, Hubei, Hunan, Hainan, Jilin, Jiangsu, Jiangxi, Liaoning, Sichuan, Shandong, Shanghai, Shaanxi, Yunnan, Zhejiang, Gansu, Hebei, Shanxi, Innere Mongolei, Changchun, Harbin, Ningbo, Jinan, Qingdao, Shenzhen.“

Kanada:

Am 22. Dezember 2023 hat Kanada nachstehende Ergänzung bekanntgegeben:

„1. Die Regierung Kanadas bestimmt gemäß Art. 6 des Übereinkommens die folgende zusätzliche Behörde unter Bezugnahme auf ihre amtlichen Funktionen als zuständig für die Ausstellung der in Art. 3 Abs. 1 des Übereinkommens genannten Bescheinigungen:

- den Minister für Justiz von Quebec.

2. Die Regierung Kanadas erklärt ferner, dass sie jederzeit eine Änderung der von ihr benannten Behörden gemäß Art. 6 Abs. 2 des Übereinkommens bekanntgeben kann.“

Kasachstan:

Zuständige Behörden:

“Ministerium für Justiz der Republik Kasachstan – für amtliche Dokumente, die von Justizbehörden, Standesämtern und anderen staatlichen Stellen sowie Notaren stammen;

- Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung der Republik Kasachstan – für amtliche Dokumente, die von Organisationen der Hochschul- und (oder) Postgraduiertenausbildung stammen;

- Ministerium für Bildung der Republik Kasachstan – für offizielle Dokumente von Organisationen der Grund-, Haupt- und Realschule, der technischen und beruflichen Bildung sowie der postsekundären Bildung;

- Ministerium für Innere Angelegenheiten der Republik Kasachstan – für amtliche Dokumente aus den Struktureinheiten der Migrationspolizei, Archivbescheinigungen und Kopien von Archivdokumenten aus dem besonderen Staatsarchiv des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der Republik Kasachstan und seiner Gebietsabteilungen;

- Ministerium für Kultur und Information der Republik Kasachstan – für Archivnachweise und Kopien von Archivdokumenten, die aus dem Staatsarchiv der Republik Kasachstan stammen;

- Justizverwaltung der Republik Kasachstan (wie vereinbart) – für amtliche Dokumente aus dem Bereich der Justiz;

- Ministerium für Finanzen der Republik Kasachstan – für offizielle Dokumente, die von den strukturellen Abteilungen des Ministeriums für Finanzen der Republik Kasachstan und (oder) ihren Gebietsabteilungen stammen;

- Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan (wie vereinbart) – für offizielle Dokumente der Staatsanwaltschaft, aus Ermittlungen und Untersuchungen;

- Ministerium für Verteidigung der Republik Kasachstan – für Archivzertifikate und Kopien von Archivdokumenten, die aus dem Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Republik Kasachstan stammen;

Diese Organe haben das Recht, die Befugnis zur Anbringung einer Apostille an ihre Gebietsabteilungen zu delegieren.“

Republik Korea:

[. .. ] zusätzlich zu den derzeitigen zuständigen Behörden wird ab dem 16. Mai 2023 die “Overseas Koreans Agency“ als zuständige Behörde für die Ausstellung von Apostillen aus der Republik Korea nach diesem Übereinkommen benannt [...].

Ukraine:

“Die Liste der Behörden, die für die Beglaubigung amtlicher Urkunden in der Ukraine zuständig sind, wurde ab 1. Jänner 2023 erweitert [...].

[. .. ] die Botschaft bringt dem Ministerium die erneuerte Liste der bestimmten Behörden mit der näher beschriebenen Liste der öffentlichen Urkunden zur Kenntnis:

  1. - Ministerium für Inneres: amtliche Urkunden, die vom Ministerium, seinen örtlichen Servicestellen und eigenständigen Registrierungsstellen für einen qualifizierten Anbieter elektronischer Vertrauensdienste – das anerkannte Schlüsselzertifizierungszentrum des Ministeriums für Inneres („the accredited key certification center of the Ministry of Internal Affairs“) ausgestellt sind;
  2. Ministerium für Bildung und Wissenschaft: amtliche Urkunden, die vom Ministerium, seinen exekutiven Zentralstellen, deren Tätigkeiten vom Ministerkabinett im Wege des Ministers für Bildung und Wissenschaft geleitet und koordiniert werden, deren örtliche Stellen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Dienstleistungen in den Bereichen Bildung und Wissenschaft erbringen oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung solcher Dienstleistungen ausüben, ausgestellt sind;
  3. Ministerium für Justiz: amtliche Urkunden, die von den Gerichten der Ukraine ausgestellt sind; amtliche Urkunden, die von Archivinstitutionen der Justiz und staatlicher Stellen errichtet sind; Strafvollzugs- und Bewährungshilfestellen; amtliche Urkunden, die von öffentlichen und privaten Notaren abgefasst sind; amtliche Bescheinigungen, die auf Privaturkunden errichtet sind, wie etwa amtliche Bescheinigungen der Registrierung einer Urkunde oder Tatsache, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben war, und amtlicher und notarieller Unterschriften;
  4. - Staatlicher Migrationsdienst (“State Migration Service"): amtliche Urkunden, die vom staatlichen Migrationsdienst, seinen örtlichen Stellen und örtlichen Unterabteilungen in Verbindung mit dem Bereich Migration (Einwanderung und Auswanderung), einschließlich Bekämpfung illegaler Migration, Staatsangehörigkeit, Flüchtlinge und andere rechtlich definierte Kategorien von Migranten, ausgestellt sind;
  5. - Staatlicher Steuerdienst (“State Tax Service"): amtliche Urkunden, die vom staatlichen Steuerdienst und seinen örtlichen Stellen ausgestellt sind;
  6. - Ministerium für auswärtige Angelegenheiten: andere amtliche Urkunden.“

Weiters hat die Ukraine am 1. Dezember 2023 neuerlich eine Erklärung zur Anwendbarkeit des Übereinkommens abgegeben.11 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar.

Edtstadler

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