34. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 155/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 86/2013) gekündigt. Die Kündigung wird am 1. Mai 2024 wirksam.
Weiters hat die Ukraine am 19. April 2022 eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.1
Edtstadler
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