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BGBl III 155/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

155. Zivilrechtsübereinkommen über Korruption samt Abkommen über die Errichtung der Staatengruppe gegen Korruption - GRECO und Entschließung (99) 5 über die Einrichtung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) samt Anhang
(NR: GP XXII RV 1330 AB 1527 S. 154. BR: AB 7591 S. 736.)

155. Zivilrechtsübereinkommen über Korruption samt Abkommen über die Errichtung der Staatengruppe gegen Korruption - GRECO und Entschließung (99) 5 über die Einrichtung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) samt Anhang

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang - dessen Artikel 14 verfassungsändernd ist - wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
  2. 2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

    Albanien

    Armenien

    Aserbaidschan

    Belarus

    Bosnien und Herzegowina

    Bulgarien

    die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    Estland

    Finnland

    Georgien

    Griechenland

    Kroatien

    Lettland

    Litauen

    Malta

    Moldau

    Polen

    Rumänien

    Schweden

    Slowakei

    Slowenien

    Tschechische Republik

    Türkei

    Ukraine

    Ungarn

    Zypern

    Aserbaidschan:

    Die Republik Aserbaidschan erklärt, dass ihr die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens in ihren von der Republik Armenien besetzten Gebieten so lange nicht möglich ist, bis diese Gebiete von der Besetzung befreit sind (eine schematische Karte der besetzten Gebiete ist angeschlossen).

    Schweden:

    Schweden erklärt, dass aus der Sicht Schwedens eine Ratifikation des Übereinkommens nicht bedeutet, dass seine Mitgliedschaft in der Gruppe von Staaten gegen Korruption („Group of States against Corruption (GRECO)“) nicht einer Überprüfung unterzogen werden kann, wenn Gründe auftreten, die dafür sprechen.

[deutscher Abkommenstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englischer Abkommenstext siehe Anlagen]

[französischer Abkommenstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. August 2006 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 4 für Österreich mit 1. Dezember 2006 in Kraft. Gemäß derselben Bestimmung tritt gleichzeitig das Abkommen über die Errichtung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) in Kraft.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben:

Anlage

deutscher Abkommenstext (Übersetzung) 

Anlage

englischer Abkommenstext 

Anlage

französischer Abkommenstext 

Schüssel

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