156. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
Die Kundmachung in BGBl. III Nr. 67/2005 wird dahingehend ergänzt, dass gemäß Beschluss des Nationalrates auch die Anlagen zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in deutscher und englischer Sprache kundgemacht werden.
[Anlagen in Deutsch (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Anlagen in Englisch siehe Anlagen]
Anlage
Anlagen in Deutsch (Übersetzung)
Anlage
Schüssel
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