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BGBl III 35/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

35. Kundmachung: Geltungsbereich des Strafrechtsübereinkommens über Korruption

35. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Strafrechtsübereinkommens über Korruption

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Strafrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 1/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 173/2023) gekündigt. Die Kündigung wird mit 1. Mai 2024 wirksam.

Weiteren Mitteilungen der Generalsekretärin zufolge haben folgende weitere Staaten ihre Vorbehalte in Übereinstimmung mit Art. 38 Abs. 2 des Übereinkommens für einen weiteren Zeitabschnitt von drei Jahren erneuert:

- Armenien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 173]. am 4. Dezember 2023 mit Wirkung ab 1. Mai 2024;

- Finnland11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 173]. am 27. Oktober 2023 mit Wirkung ab 1. Februar 2024.

Edtstadler

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