35. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Strafrechtsübereinkommens über Korruption
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Strafrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 1/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 173/2023) gekündigt. Die Kündigung wird mit 1. Mai 2024 wirksam.
Weiteren Mitteilungen der Generalsekretärin zufolge haben folgende weitere Staaten ihre Vorbehalte in Übereinstimmung mit Art. 38 Abs. 2 des Übereinkommens für einen weiteren Zeitabschnitt von drei Jahren erneuert:
- Armenien1 am 4. Dezember 2023 mit Wirkung ab 1. Mai 2024;
- Finnland1 am 27. Oktober 2023 mit Wirkung ab 1. Februar 2024.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)