165. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Streumunition
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 3. August 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Streumunition (BGBl. III Nr. 82/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 32/2023) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Litauen am 6. September 2024 seinen Rücktritt vom Übereinkommen über Streumunition schriftlich notifiziert; gemäß Art. 20 Abs. 3 des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 6. März 2025 wirksam.
Edtstadler
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