164. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Salomonen am 4. Oktober 2024 ihre Beitrittsurkunde zur Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (BGBl. Nr. 397/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 147/2023) hinterlegt; die Satzung ist gemäß Art. 25 Abs. 2 (c) für die Salomonen am selben Tag in Kraft getreten.
Edtstadler
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