132. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Die Niederlande haben am 27. Juni 2024 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats gemäß Art. 16 Abs. 2 des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. III Nr. 70/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 123/2023) die Erstreckung der Anwendung dieses Zusatzprotokolls auf Curaçao mit Wirkung ab 1. Oktober 2024 erklärt.
Edtstadler
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