131. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat St. Kitts und Nevis am 7. August 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 93/2024) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 68 Abs. 2 für St. Kitts und Nevis mit 6. September 2024 in Kraft.
Edtstadler
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