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BGBl III 107/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

107. Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
107. (NR: GP XXVII RV 2410 AB 2507 S. 259 . BR: AB 11483 S. 966 .)

107. Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

107.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 13. Juni 2024 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. VIII Abs. 2 für Österreich mit 1. Juli 2024 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten und folgende internationale Organisation das Abkommen ratifiziert, genehmigt oder sind ihm beigetreten:

Bangladesch, Brasilien, China, Ecuador, El Salvador, Finnland, Indien, Kenia, Republik Korea, Liberia, Mongolei, Niederlande (europäischer Teil), Oman, Pakistan, Panama, Peru, Philippinen, Ruanda, Schweden, Spanien, Sri Lanka, Thailand, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in englischer Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in deutscher Übersetzung

Nehammer

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