106. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Polen am 23. November 2011 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (BGBl. Nr. 273/1991, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 79/2011) hinterlegt.
Edtstadler
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