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BGBl III 108/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

108. Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
108. (NR: GP XXVI RV 504 AB 520 S. 68 . BR: AB 10149 S. 891 .)

108. Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits

108.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikation Österreichs gemäß Art. 353 des Abkommens wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Art. 353 mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 346 vom 15.12.2012 S. 3, veröffentlicht. Die Beschlüsse des Assoziationsrates EU-Zentralamerika zur Änderung der Anhänge II und XVIII des Abkommens wurden im Amtsblatt der Europäischen Union wie folgt veröffentlicht:

Beschluss Nr. 5/2014 vom 7. November 2014, ABl. Nr. L 196 vom 24.7.2015 S. 59;

Beschluss Nr. 1/2020 vom 14. Dezember 2020, ABl. Nr. L 25 vom 26.1.2021 S. 1 und

Beschluss Nr. 1/2022 vom 23. Juni 2022, ABl. Nr. L 216 vom 19.8.2022, S. 22.

Anlage 1

Anlage 1: Vertragstext in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Vertragstext in englischer Sprache

Nehammer

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