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BGBl I 34/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

34. Bundesgesetz: Änderung des Umweltförderungsgesetzes
(NR: GP XXVII IA 3255/A AB 1963 S. 205 . BR: 11192 AB 11212 S. 952.)

34. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz - UFG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz - UFG)

Das Bundesgesetz über Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz - UFG, BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2f wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt.

1a. In § 6a entfällt in Z 1 und Z 3 jeweils die Wortfolge „ , einschließlich deren Abwicklung,“ sowie in Z 3 die Wortfolge „und § 6 Abs. 1b Z 2“; dem § 6a wird folgender Schlusssatz angefügt:

„Die Kosten der Abwicklung der Förderungen und Aufträge gemäß Z 1 und Z 3 werden aus den Mitteln gemäß § 6 Abs. 1b Z 2, Z 3 und Z 6 bedeckt.“

2. In § 25 Abs. 1 Z 4 wird nach lit. d folgender Schlusssatz angefügt:

„Sollen ausschließlich Investitionen gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 gefördert werden, kann die Förderung unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen gemäß lit. a bis lit. d gewährt werden, ohne dass eine Ausschreibung erfolgt, soweit dem beihilfenrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen.“

3. Dem § 53 werden folgende Abs. 28 und 29 angefügt:

„(28) § 6 Abs. 2f Z 2, § 6a, § 25 Abs. 1 Z 4 sowie der Anhang in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(29) Der Schlusssatz des § 25 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.“

4. Der Anhang lautet:

„Anhang

Anlagen zur Herstellung folgender Produkte aus Sektoren, für die eine Förderung im Rahmen der Transformation der Industrie gewährt werden kann

Nr.

NACE-Code

Beschreibung

1.

0710

Eisenerzbergbau

2.

0729

Sonstiger NE-Metallerzbergbau

3.

0891

Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale

4.

0893

Gewinnung von Salz

5.

0899

Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

6.

1041

Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette)

7.

1062

Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

8.

1081

Herstellung von Zucker

9.

1106

Herstellung von Malz

10.

1310

Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

11.

1330

Veredlung von Textilien und Bekleidung

12.

1395

Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)

13.

1411

Herstellung von Lederbekleidung

14.

1621

Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten

15.

1711

Herstellung von Holz- und Zellstoff

16.

1712

Herstellung von Papier, Karton und Pappe

17.

2011

Herstellung von Industriegasen

18.

2012

Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten

19.

2013

Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

20.

2014

Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien

21.

2015

Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen

22.

2016

Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

23.

2017

Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen

24.

2060

Herstellung von Chemiefasern

25.

2110

Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

26.

2311

Herstellung von Flachglas

27.

2313

Herstellung von Hohlglas

28.

2314

Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

29.

2319

Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren

30.

2320

Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

31.

2331

Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten

32.

2332

Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik

33.

2341

Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen

34.

2342

Herstellung von Sanitärkeramik

35.

2351

Herstellung von Zement

36.

2352

Herstellung von Kalk und gebranntem Gips

37.

2399

Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

38.

2410

Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

39.

2420

Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

40.

2431

Herstellung von Blankstahl

41.

2442

Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium

42.

2443

Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn

43.

2444

Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer

44.

2445

Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen

45.

2451

Eisengießereien

 

Prodcom-Code

Beschreibung

46.

81221

Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt

47.

10311130

Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren (auch ganz oder teilweise in Öl gegart und dann gefroren)

48.

10311300

Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus getrockneten Kartoffeln

49.

10391725

Tomatenmark, konzentriert

50.

105122

Vollmilch- und Rahmpulver

51.

105121

Magermilch- und Rahmpulver

52.

105153

Casein

53.

105154

Lactose und Lactosesirup

54.

10515530

Molke, auch modifiziert, in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form; auch konzentriert oder gesüßt

55.

10891334

Backhefen

56.

20302150

Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie

57.

20302170

Flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken

58.

25501134

Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln

Van der Bellen

Nehammer

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