172. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz - WettbG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz - WettbG), BGBl. I Nr. 62/2002, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 wird nach den Ziffern 1 bis 5 die nachstehende Ziffer 6 angefügt:
- „6. allgemeine Untersuchungen eines Wirtschaftszweiges, sofern die Umstände vermuten lassen, dass eine Missachtung der verpflichteten Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG 1992 vorliegt.“
2. § 11a Abs. 9 entfällt.
Van der Bellen
Nehammer
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