114. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Bautechnische Assistenz-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, wird verordnet:
Die Bautechnische Assistenz-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 151/2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 11 entfällt. Der bisherige § 12 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 11.“.
Kocher
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