54. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 10 Abs. 1 des Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr. 54/2021, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Art. 20 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. März bzw. 23. März 2023 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2023 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Edtstadler
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