53. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend das Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. III Nr. 13/2022) gemäß seinem Art. 89 Abs. 1 mit 1. Juni 2023 in Kraft.
Neben Österreich haben bis zum 17. Februar 2023 folgende weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Übereinkommen ratifiziert:
Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (europäischer Teil), Portugal, Schweden, Slowenien.
Edtstadler
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