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BGBl III 192/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

192. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

192. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 20. Oktober 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 84/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 19/2023) hinterlegt.

Edtstadler

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