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BGBl III 193/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

193. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

193. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Turkmenistan am 14. November 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 31/2022) hinterlegt.

Edtstadler

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