171. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Armenien am 19. Oktober 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe (BGBl. III Nr. 22/2005 idgF, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 191/2015) hinterlegt.
Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 58/2012 dahingehend berichtigt, dass die Niederlande am 10. Februar 2006 eine Annahmeurkunde zum Protokoll hinterlegt haben und dabei die Anwendbarkeit des Protokolls auf das Königreich in Europa, die Niederländischen Antillen1 und Aruba erklärten.
Edtstadler
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