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BGBl III 171/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

171. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

171. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Armenien am 19. Oktober 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe (BGBl. III Nr. 22/2005 idgF, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 191/2015) hinterlegt.

Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 58/2012 dahingehend berichtigt, dass die Niederlande am 10. Februar 2006 eine Annahmeurkunde zum Protokoll hinterlegt haben und dabei die Anwendbarkeit des Protokolls auf das Königreich in Europa, die Niederländischen Antillen11 Mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hörten die Niederländischen Antillen auf zu bestehen. Ab diesem Tag genießen Curaçao und Sint Maarten, wie bisher schon die Niederländischen Antillen, innere Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs. Die übrigen Inseln der Niederländischen Antillen - Bonaire, Sint Eustatius und Saba - bilden den karibischen Teil der Niederlande. und Aruba erklärten.

Edtstadler

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