94. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert wird
Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:
Die Lehrberufslisteverordnung, BGBl. II Nr. 41/2020, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 332/2021, wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage 1 werden in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/ Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin, Assistent in der Sicherheitsverwaltung/ Assistentin in der Sicherheitsverwaltung, Bankkaufmann/ Bankkauffrau, Betriebslogistikkaufmann/ Betriebslogistikkauffrau, Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel, Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel, Buch- und Medienwirtschaft - Verlag, Bürokaufmann/ Bürokauffrau, Drogist/Drogistin, E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau, Einkäufer/Einkäuferin, Einzelhandel, Eventkaufmann/ Eventkauffrau, Finanzdienstleistungskaufmann Finanzdienstleistungskauffrau, Finanz- und Rechnungswesenassistenz, Großhandelskaufmann/ Großhandelskauffrau, Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau, Industriekaufmann/ Industriekauffrau, Kanzleiassistent/ Kanzleiassistentin, Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau, Personaldienstleistung, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz, Sportadministrator/ Sportadministratorin, Steuerassistenz, Versicherungskaufmann/ Versicherungskauffrau und Verwaltungsassistent/ Verwaltungsassistentin jeweils in der dritten Spalte entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Begriff „Bahnreise- und Mobilitätsservice“, jeweils in der vierten Spalte die dem Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice zugeordnete Zahl „1.“ und jeweils in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice zugeordnete Wort „voll“ eingefügt.
2. In der Anlage 1 wird in der Tabelle nach der Zeile betreffend den Lehrberuf Backtechnologie folgende Zeile eingefügt:
„
Bahnreise- und Mobilitätsservice (Ausbildungsversuch) | 3,5 | Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/ Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin | 1. | voll |
Assistent in der Sicherheitsverwaltung/ Assistentin in der Sicherheitsverwaltung | 1. | voll | ||
Bankkaufmann/Bankkauffrau | 1. | voll | ||
Betriebsdienstleister/ Betriebsdienstleisterin | 1. | voll | ||
Betriebslogistikkaufmann/ Betriebslogistikkauffrau | 1. 2. | voll voll | ||
Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel | 1. | voll | ||
Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel | 1. | voll | ||
Buch- und Medienwirtschaft - Verlag | 1. | voll | ||
Bürokaufmann/ Bürokauffrau | 1. 2. 3. | voll voll voll | ||
Drogist/Drogistin | 1. | voll | ||
E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau | 1. | voll | ||
Einkäufer Einkäuferin | 1. | voll | ||
Einzelhandel | 1. | voll | ||
Eventkaufmann/ Eventkauffrau | 1. | voll | ||
Finanzdienstleistungskaufmann/ Finanzdienstleistungskauffrau | 1. | voll | ||
Finanz- und Rechnungswesenassistenz | 1. | voll | ||
Großhandelskaufmann/ Großhandelskauffrau | 1. | voll | ||
Hotelkaufmann/Hotelkauffrau | 1. 2. | voll voll | ||
Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin | 1. | voll | ||
Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau | 1. | voll | ||
Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau | 1. | voll | ||
Industriekaufmann Industriekauffrau | 1. | voll | ||
Kanzleiassistent/ Kanzleiassistentin | 1. | voll | ||
Medizinproduktekaufmann/ Medizinproduktekauffrau | 1. | voll | ||
Mobilitätsservice | 1. 2. 3. | voll voll voll | ||
Personaldienstleistung | 1. | voll | ||
Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz | 1. | voll | ||
Reisebüroassistent/ Reisebüroassistentin | 1. 2. | voll voll | ||
Speditionskaufmann/ Speditionskauffrau | 1. 2. | voll voll | ||
Speditionslogistik | 1. 2. | voll voll | ||
Sportadministrator/ Sportadministratorin | 1. | voll | ||
Steuerassistenz | 1. | voll | ||
Versicherungskaufmann/ Versicherungskauffrau | 1. | voll | ||
Verwaltungsassistent/ Verwaltungsassistentin | 1. | voll |
„
3. In der Anlage 1 entfallen in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Bautechnische Assistenz, Betonbau, Hochbau, Maurer/Maurerin und Tiefbau jeweils in der dritten Spalte die Begriffe „- Konstruktiver Betonbau“, „- Stahlbetonhochbau“, „- Neubau“, „- Sanierung“, „- Verkehrswegebau“, „- Siedlungswasserbau“ und „- Baumaschinenbetrieb“.
4. In der Anlage 1 wird in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Berufsfotograf/ Berufsfotografin, Foto- und Multimediakaufmann/ Foto- und Multimediakauffrau, Medienfachmann/ Medienfachfrau und Reprografie jeweils der Begriff „Berufsfotograf/ Berufsfotografin“ durch den Begriff „Berufsfotografie“ ersetzt.
5. In der Anlage 1 in der Zeile betreffend den Lehrberuf Betonbauspezialist/ Betonbauspezialistin - Konstruktiver Betonbau wird in der ersten Spalte der Begriff „Betonbauspezialist/ Betonbauspezialistin - Konstruktiver Betonbau“ durch den Begriff „Betonbauspezialist / Betonbauspezialistin - Schwerpunkt Konstruktiver Betonbau“ ersetzt und entfallen in der dritten Spalte die Begriffe „- Neubau“, „- Sanierung“, „- Verkehrswegebau“, „- Siedlungswasserbau“ und „- Baumaschinenbetrieb“.
6. In der Anlage 1 in der Zeile betreffend den Lehrberuf Betonbauspezialist / Betonbauspezialistin - Stahlbetonhochbau wird in der ersten Spalte der Begriff „Betonbauspezialist / Betonbauspezialistin - Stahlbetonhochbau“ durch den Begriff „Betonbauspezialist / Betonbauspezialistin - Schwerpunkt Stahlbetonhochbau“ ersetzt und entfallen in der dritten Spalte die Begriffe „- Neubau“, „- Sanierung“, „- Verkehrswegebau“, „- Siedlungswasserbau“ und „- Baumaschinenbetrieb“.
7. In der Anlage 1 in der Tabelle in der Zeile betreffend den Lehrberuf Betonfertigteiltechnik werden in der dritten Spalte entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Begriff „Prüftechnik - Baustoffe“, in der vierten Spalte die den Lehrberufen Hochbauspezialist / Hochbauspezialistin, Prüftechnik - Baustoffe und Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin jeweils zugeordnete Zahl „1.“ und in der fünften Spalte das den Lehrberufen Hochbauspezialist / Hochbauspezialistin, Prüftechnik - Baustoffe und Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin jeweils zugeordnete Wort „voll“ eingefügt, entfallen in der dritten Spalte die Begriffe „- Konstruktiver Betonbau“, „- Stahlbetonhochbau“, „- Neubau“, „- Sanierung“, „- Baumaschinenbetrieb“, „- Siedlungswasserbau“ und „- Verkehrswegebau“, werden in der vierten Spalte die dem Lehrberuf Betonbauspezialist / Betonbauspezialistin zugeordnete Zahl „2.“ unterhalb der Zahl 1. sowie in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Betonbauspezialist / Betonbauspezialistin und dem zweiten Lehrjahr zugeordnete Wort „voll“ angefügt, entfallen in der vierten Spalte die dem Begriff - Stahlbetonhochbau zugeordneten Zahlen „1.“ und „2.“ sowie die den Begriffen - Neubau, - Sanierung, - Baumaschinenbetrieb, - Siedlungswasserbau und - Verkehrswegebau jeweils zugeordnete Zahl „1.“ und entfallen in der fünften Spalte das dem Begriff - Stahlbetonhochbau zweifach zugeordnete sowie das den Begriffen - Neubau, - Sanierung, - Baumaschinenbetrieb, - Siedlungswasserbau und - Verkehrswegebau jeweils einfach zugeordnete Wort „voll“.
8. In der Anlage 1 werden in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Betriebsdienstleister/ Betriebsdienstleisterin, Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin, Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau, Reisebüroassistent/ Reisebüroassistentin, Speditionskaufmann/ Speditionskauffrau und Speditionslogistik jeweils in der dritten Spalte entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Begriff „Bahnreise- und Mobilitätsservice“, in der vierten Spalte die dem Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice zugeordneten Zahlen „1.“ und „2.“ und in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice zugeordnete Wort „voll“ zweifach eingefügt.
9. In der Anlage 1 in der Zeile betreffend den Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin - Neubau wird in der ersten Spalte der Begriff „Hochbauspezialist/ Hochbauspezialistin - Neubau“ durch den Begriff „Hochbauspezialist / Hochbauspezialistin - Schwerpunkt Neubau“ ersetzt und entfallen in der dritten Spalte die Begriffe „- Konstruktiver Betonbau“, „- Stahlbetonhochbau“, „- Verkehrswegebau“, „- Siedlungswasserbau“ und „- Baumaschinenbetrieb“.
10. In der Anlage 1 in der Zeile betreffend den Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin - Sanierung wird in der ersten Spalte der Begriff „Hochbauspezialist/ Hochbauspezialistin - Sanierung“ durch den Begriff „Hochbauspezialist / Hochbauspezialistin - Schwerpunkt Sanierung“ ersetzt und entfallen in der dritten Spalte die Begriffe „- Konstruktiver Betonbau“, „- Stahlbetonhochbau“, „- Verkehrswegebau“, „- Siedlungswasserbau“ und „- Baumaschinenbetrieb“.
11. In der Anlage 1 entfallen in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Konstrukteur - Schwerpunkt Metallbautechnik/ Konstrukteurin - Schwerpunkt Metallbautechnik und Konstrukteur - Schwerpunkt Stahlbautechnik/ Konstrukteurin - Schwerpunkt Stahlbautechnikerin jeweils in der dritten Spalte der Begriff „Oberflächentechniker“, jeweils in der vierten Spalte die dem Lehrberuf Oberflächentechniker zugeordnete Zahl „1.“ und jeweils in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Oberflächentechniker zugeordnete Wort „voll“.
12. In der Anlage 1 wird in der Zeile betreffend den Lehrberuf Labortechnik der Begriff „Physiklaborant/Physiklaborantin“ durch den Begriff „Prüftechnik“ ersetzt.
13. In der Anlage 1 wird in der Zeile betreffend den Lehrberuf Metalltechnik in der dritten Spalte der Begriff „Oberflächentechniker/Oberflächentechnikerin“ durch den Begriff „Oberflächentechnik“ ersetzt.
14. In der Anlage 1 werden in der Tabelle in der Zeile betreffend den Lehrberuf Mobilitätsservice in der dritten Spalte entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Begriff „Bahnreise- und Mobilitätsservice“, in der vierten Spalte die dem Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice zugeordneten Zahlen „1.“, „2.“ und „3.“ und in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice zugeordnete Wort „voll“ dreifach eingefügt.
15. In der Anlage 1 entfallen in der Zeile betreffend den Lehrberuf Oberflächentechnik in der dritten Spalte die Begriffe „Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Metallbautechnik“ und „Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Stahlbautechnik“, in der vierten Spalte die den Lehrberufen Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Metallbautechnik und Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Stahlbautechnik jeweils zugeordnete Zahl „1.“ und in der fünften Spalte das den Lehrberufen Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Metallbautechnik und Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Stahlbautechnik jeweils zugeordnete Wort „voll“.
16. In der Anlage 1 entfällt in der Zeile betreffend den Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik in der ersten Spalte der Begriff „(Ausbildungsversuch)“.
17. In der Anlage 1 entfällt die Zeile betreffend den Lehrberuf Physiklaborant.
18. In der Anlage 1 werden nach der Zeile betreffend den Lehrberuf Prozesstechnik folgende Zeilen eingefügt:
„
Prüftechnik - Schwerpunkt Baustoffe | 3,5 | Betonfertigteiltechnik | 1. | voll |
Labortechnik | 1. | voll | ||
Transportbetontechnik | 1. 2. | voll voll | ||
Werkstofftechnik | 1. | voll | ||
Prüftechnik - Schwerpunkt Physik | 3,5 | Labortechnik | 1. | voll |
Transportbetontechnik | 1. | voll | ||
Werkstofftechnik | 1. | voll |
„
19. In der Anlage 1 entfallen in der Zeile betreffend den Lehrberuf Stuckateur/in und Trockenausbauer/in in der dritten Spalte die Begriffe „- Neubau“ und „- Sanierung“.
20. In der Anlage 1 werden in der Tabelle die Zeilen betreffend die Lehrberufe Tiefbauspezialist/ Tiefbauspezialistin - Verkehrswegebau (Ausbildungsversuch), Tiefbauspezialist/ Tiefbauspezialistin - Siedlungswasserbau (Ausbildungsversuch), Tiefbauspezialist/ Tiefbauspezialistin - Baumaschinenbetrieb (Ausbildungsversuch) durch folgende Zeilen ersetzt: „Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb (Ausbildungsversuch), Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Siedlungswasserbau (Ausbildungsversuch), Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Verkehrswegebau (Ausbildungsversuch)“.
21. In der Anlage 1 entfallen in der Tabelle in den Zeilen betreffen die Lehrberufe Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb (Ausbildungsversuch), Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Siedlungswasserbau (Ausbildungsversuch), Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Verkehrswegebau (Ausbildungsversuch) jeweils in der dritten Spalte die Begriffe „- Konstruktiver Betonbau“, „- Stahlbetonhochbau“, „- Neubau“, und „- Sanierung“.
22. In der Anlage 1 wird in der Tabelle nach der Zeile betreffend den Lehrberuf Tiefbauspezialist / Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Siedlungswasserbau (Ausbildungsversuch) folgende Zeile eingefügt:
„
Tiefbauspezialist/ Tiefbauspezialistin - Schwerpunkt Tunnelbautechnik (Ausbildungsversuch) | 4 | Bautechnische Assistenz | 1. | voll |
Betonbau | 1. 2. | voll voll | ||
Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin | 1. 2. | voll voll | ||
Betonfertigungstechnik | 1. | voll | ||
Brunnen- und Grundbau | 1. | voll | ||
Hochbau | 1. 2. | voll voll | ||
Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin | 1. 2. | voll voll | ||
Land- und Baumaschinentechnik | 1. | voll | ||
Maurer/Maurerin | 1. 2. | voll voll | ||
Straßenerhaltungsfachmann/-frau | 1. | voll | ||
Tiefbau | 1. 2. 3. | voll voll voll | ||
Transportbetontechnik | 1. | voll |
„
23. In der Anlage 1 lautet die Zeile betreffend den Lehrberuf Transportbetontechnik:
„
Transportbetontechnik | 3 | Betonbau | 1. | voll |
Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin | 1. | voll | ||
Betonfertigteiltechnik | 1. 2. | voll voll | ||
Hochbau | 1. | voll | ||
Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin | 1. | voll | ||
Maurer/Maurerin | 1. | voll | ||
Prüftechnik - Schwerpunkt Baustoffe | 1. 2. | voll voll | ||
Prüftechnik - Schwerpunkt Physik | 1. | voll | ||
Prozesstechnik | 1. | voll | ||
Tiefbau | 1. | voll | ||
Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin | 1. | voll |
„
24. In der Anlage 1 wird in der Zeile betreffend den Lehrberuf Werkstofftechnik der Begriff „Physiklaborant“ durch den Begriff „Prüftechnik“ ersetzt.
25. In der Anlage 2 wird entsprechend der alphabethischen Reihenfolge nach der Zeile betreffend den Lehrberuf Backtechnologie folgende Zeile eingefügt:
„
Bahnreise- und Mobilitätsservice (Ausbildungsversuch) | Bürokaufmann/Bürokauffrau Mobilitätsservice |
„
26. In der Anlage 2 lautet die Zeile betreffend den Lehrberuf Mobilitätsservice:
„
Mobilitätsservice | Bürokaufmann/Bürokauffrau |
Bahnreise- und Mobilitätsservice, sofern ergänzend die besonderen Ausbildungen zu Betriebsdienst, Fahrzeugsicherung, Bremsprobe, Fahrtvorbereitung, Verschub, Zugräumung und Zugbegleitung sowie Erste Hilfe gemäß der Eisenbahn-Eignungs- und Prüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 31/2013, nachgewiesen werden |
„
27. Dem § 4 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 94/2022 treten mit 1. Mai 2022 in Kraft.“
Schramböck
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)