152. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung 2021 geändert wird (15. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021)
Auf Grund der §§ 16, 25 und 25a des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/2022, wird verordnet:
Die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung 2021 - COVID-19-EinreiseV 2021), BGBl. II Nr. 276/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 85/2022, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 5 entfällt.
2. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Abs. 1 und 2 gelten nicht für Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen.“
3. In § 12 erhält Abs. 17 die Absatzbezeichnung „(18)“ und wird nach Abs. 16 folgender Abs. 17 eingefügt:
„(17) § 5 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 152/2022 tritt mit 11. April 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 3 Abs. 5 außer Kraft.“
Rauch
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