101. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Ofenbau- und Verlegetechnik-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:
Die Ofenbau- und Verlegetechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 123/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 14 lautet:
„§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft.
(2) Die §§ 1 und 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 101/2022 treten mit 1. Juli 2022 in Kraft.“
Schramböck
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)