68. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Dänemark am 25. April 2022 seinen gemäß Art. 20 Abs. 2 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 7/2022) abgegebenen Vorbehalt1 in Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens für weitere drei Jahre, beginnend ab 1. August 2022, erneuert.
Edtstadler
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