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BGBl III 178/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

178. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Vietnam mit 31. Oktober 2022 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen (BGBl. III Nr. 154/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 133/2020) zu Art. 6 angebrachten Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 88/2006. zurückgenommen; der Vorbehalt zu Art. 32 Abs. 2 und 3 des Übereinkommens bleibt weiterhin aufrecht.

Edtstadler

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