177. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Oman am 21. Oktober 2022 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (BGBl. III Nr. 77/2007, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 95/2022) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt zu Art. 23 Abs. 1 angebracht.
Edtstadler
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