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BGBl III 176/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

176. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

176. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (BGBl. Nr. 87/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 45/2022) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Kambodscha11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der Internationalen Atomenergie-Organisation unter http://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.

26. September 2022

Myanmar11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der Internationalen Atomenergie-Organisation unter http://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.

4. Oktober 2022

Edtstadler

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