133. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat San Marino1 am 16. Oktober 2019 seine anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebene Erklärung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen (BGBl. III Nr. 154/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 138/2019) teilweise zurückgezogen.2
Edtstadler
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