vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 15/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

15. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

15. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Italien am 26. Jänner 2022 seine Ratifikationsurkunde und Schweden am selben Tag seine Annahmeurkunde zur Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (BGBl. III Nr. 96/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2021) hinterlegt.

Gemäß Art. 121 Abs. 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. III Nr. 180/2002 idgF) wird die Änderung für Italien und Schweden mit 26. Jänner 2023 in Kraft treten.

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)