16. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren
Die Türkei hat am 28. November 2003 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (BGBl. III Nr. 137/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 124/2017) beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 für die Türkei am 1. Juni 2004 in Kraft getreten.
Edtstadler
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