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BGBl III 127/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

127. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle

127. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, unterzeichnet am 8. Oktober 1968, geändert am 2. Oktober 1979

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Peru am 18. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, unterzeichnet am 8. Oktober 1968, geändert am 2. Oktober 1979 (BGBl. Nr. 496/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 76/2022), hinterlegt und in Bezug auf Art. 8 Abs. 3 des Abkommens erklärt, dass alle Änderungen der Art. 5, 6, 7 und 8 des genannten Abkommens für Peru erst dann in Kraft treten, wenn es dem Generaldirektor der WIPO die Annahme dieser Änderungen notifiziert hat.

Edtstadler

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