128. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Belarus am 26. Juli 2022 seinen Rücktritt vom Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (BGBl. III Nr. 88/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 58/2014) notifiziert; gemäß Art. 21 des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 24. Oktober 2022 wirksam.
Edtstadler
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