126. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Straßburger Abkommens über die internationale Patentklassifikation
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Straßburger Abkommen über die internationale Patentklassifikation (BGBl. Nr. 517/1975 idF BGBl. Nr. 125/1984, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 216/2020) hinterlegt:
Staaten: | Datum des Inkrafttretens gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. b: | |
Peru | 18. Juli 2023 | |
Vereinigte Arabische Emirate | 17. Februar 2022 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Peru in Bezug auf Art. 11 Abs. 3 lit. b des Abkommens erklärt, dass alle Änderungen der Art. 7, 8, 9 und 11 des genannten Abkommens für Peru erst dann in Kraft treten, wenn es dem Generaldirektor der WIPO die Annahme dieser Änderungen notifiziert hat.
Edtstadler
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