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BGBl III 118/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 1285 AB 1303 S. 141 . BR: AB 10897 S. 938 .)

118. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen

118.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen 11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 725/1995.

[Beendigungsabkommen in deutscher Sprache siehe Anlage]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 4 mit 1. September 2022 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Nehammer

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