119. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
119.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen 1
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Ungarische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Ungarische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 mit 10. September 2022 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Nehammer
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