117. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen
117.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen1
[Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]
[Lettische Antwortnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Lettische Antwortnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 mit 1. September 2022 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Nehammer
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