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BGBl III 117/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 1419 VV S. 149. BR: AB 10942 S. 939.)

117. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen

117.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 137/1996.

[Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]

[Lettische Antwortnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Lettische Antwortnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 mit 1. September 2022 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Nehammer

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