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BGBl III 116/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 1239 AB 1300 S. 141 . BR: AB 10894 S. 938 .)

116. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen

116.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 513/1991 idF BGBl. III Nr. 123/1997.

[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Tschechische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Tschechische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt mit 1. August 2022 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Nehammer

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