116. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
116.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen1
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Tschechische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Tschechische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. August 2022 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Nehammer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)