105. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Finnland am 5. Juli 2022 seine Annahmeurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (BGBl. III Nr. 155/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 64/2022) hinterlegt und dabei eine Erklärung gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
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