104. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Benin am 7. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 25/2022) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 47 Abs. 2 für Benin mit 7. Juli 2023 in Kraft.
Edtstadler
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