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BGBl II 57/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

57. Verordnung: Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten

57. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2018, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten, BGBl. II Nr. 10/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 20/2021, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel der Verordnung wird das Wort „bestimmen“ durch das Wort „bestimmten“ ersetzt.

2. In § 2 wird die Wendung „7. Februar 2021“ durch die Wendung „27. Februar 2021“ ersetzt.

Nehammer

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