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BGBl II 20/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

20. Verordnung: Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten

20. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2018, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten, BGBl. II Nr. 10/2021, wird wie folgt geändert:

In § 2 wird die Wendung „18. Jänner 2021“ durch die Wendung „7. Februar 2021“ ersetzt.

Nehammer

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