442. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung 2021 geändert wird (6. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021)
Auf Grund des § 25 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. I Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 183/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung 2021 - COVID-19-EinreiseV 2021), BGBl. II Nr. 276/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 393/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 5a entfällt.
2. In § 10 Abs. 3 entfällt die Wort- und Zeichenfolge „§ 5a Abs. 1 und“.
3. In § 13 erhält Abs. 8 die Absatzbezeichnung „(9)“; nach Abs. 7 wird folgender Abs. 8 eingefügt:
„(8) Der Entfall des § 5a, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 9, die Anlage 1, die Anlage 2, die Anlage D und die Anlage E in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 442/2021 treten mit 1. November 2021 in Kraft.“
4. In § 13 Abs. 9 wird die Wort- und Zeichenfolge „31. Oktober“ durch die Wort- und Zeichenfolge „31. Dezember“ ersetzt.
5. In Anlage 1 entfallen die Wörter „Bosnien und Herzegowina“ und „Moldau“ und werden an entsprechender alphabetischer Stelle die Wörter „Kuwait“ und „Ruanda“ eingefügt.
6. In Anlage 2 entfallen die Wörter „Brasilien“, „Chile“, „Costa Rica“ und „Suriname“.
7. Anlage D lautet:
8. Anlage E lautet:
Anlage 1
Anlage 2
Mückstein
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