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BGBl II 39/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

39. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten

39. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird

Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2021, wird verordnet:

Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl. II Nr. 382/2001, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 271/2018, wird wie folgt geändert:

In § 6 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) § 1 Z 9 ist auch anwendbar, wenn aufgrund der COVID-19-Krise im Kalenderjahr 2020 nicht mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht wurde.“

Blümel

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