26. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 213/2019) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Island | 26. Jänner 2021 | |
Malta1 | 11. Dezember 2019 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Bulgarien am 26. Oktober 2020 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 312 des Übereinkommens zurückgezogen.
Edtstadler
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