197. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 10 Abs. 1 des Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr. 54/2021, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. Dezember bzw. 17. Dezember 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2022 in Kraft.
Edtstadler
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