198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlage]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 2. März 2022 in Kraft.
Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 1 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idF BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:
Die Kundmachung aller Anlagen dieses Abkommens hat durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu erfolgen.
Edtstadler
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