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BGBl III 172/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 635 AB 700 S. 91 . BR: AB 10590 S. 924 .)

172. Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle

172.

Der Nationalrat hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2. Der nichtunionsrechtliche Teil der Änderung dieses Staatsvertrages ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle

[Änderungen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Änderungen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 20. Mai 2021 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

In Übereinstimmung mit Art. 13 Abs. 3 des Protokolls von 199811 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 141/2004. zu dem Übereinkommen von 197922 Kundgemacht in BGBl. Nr. 158/1983 idgF. über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle treten die Änderungen mit 8. Februar 2022 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben bis zum 10. November 2021 folgende weitere Staaten sowie folgende Organisation die Änderungen angenommen:

Dänemark, Deutschland, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande (europäischer Teil), Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz33 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.1.l]., Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Vereinigte Staaten33 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.1.l]., Vereinigtes Königreich, Zypern.

Schallenberg

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