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BGBl III 158/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

158. Kundmachung: Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

158. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Grenada am 15. Oktober 2021 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (BGBl. III Nr. 67/2005 idF BGBl. III Nr. 211/2020, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 172/2020) hinterlegt.

Edtstadler

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