128. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Afghanistan am 7. Oktober 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 160/2020) hinterlegt.
Edtstadler
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