242. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten geändert wird
Gemäß § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2020, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten, BGBl. II Nr. 87/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 233/2020, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 6 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:
„(4a) Die neue Anlage „E“ in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 242/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
2. Die Anlage „E“ wird durch die neue Anlage „E“ ersetzt.
Anlage 1
Anschober
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